Mobilität ist ein Menschenrecht - das besagt Artikel 20 der UN - Behindertenrechts-konvention.
Das bedeutet, dass alles unternommen werden muss, um jederzeit die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Egal ob es darum geht, den Weg zur Arbeit zurückzulegen, Einkäufe zu erledigen, zu reisen oder Freizeitaktivitäten zu unternehmen – Mobilität im Alltag ist für die meisten Menschen unverzichtbar.
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